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Richtlinien und Nutzungsregeln

Diese Seite beschreibt die Richtlinien von VignetteGuide Austria sowie die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur österreichischen Autobahnvignette.

Vignettenpflicht: Rechtliche Grundlagen

Die Vignettenpflicht in Österreich basiert auf dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) sowie der dazugehörigen Mautordnung der ASFINAG. Die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) ist für die Erhebung der Maut zuständig.

Grenzen und Ausnahmen (gesetzlich)

Ersatzmaut und Strafen

VerstoßErsatzmautMax. Verwaltungsstrafe
Keine Vignette120 €3.000 €
Abgelaufene Vignette120 €3.000 €
Falsch angebrachte Vignette120 €3.000 €
Beschädigte/manipulierte Vignette120 €3.000 €
Übertragene Vignette (anderes Fahrzeug)120 €3.000 €
Nicht bezahlte StreckenmautVariiert3.000 €

Beschwerden und Einsprüche

Wenn Sie eine Ersatzmaut oder Verwaltungsstrafe erhalten haben und diese für ungerechtfertigt halten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Wenden Sie sich schriftlich an die ASFINAG (bei Ersatzmaut) oder die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (bei Verwaltungsstrafe).
  2. Legen Sie Ihren Kaufbeleg und ggf. Fotos der korrekt angebrachten Vignette vor.
  3. Geben Sie Ihr Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des Vorfalls an.
  4. Stellen Sie einen schriftlichen Einspruch innerhalb der angegebenen Frist (in der Regel 2 Wochen).
  5. Bei Ablehnung können Sie Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einlegen.

Richtlinien von VignetteGuide Austria