Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die österreichische Autobahnvignette. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie uns unter [email protected].
Die Autobahnvignette ist eine Pflichtgebühr für die Nutzung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Sie wurde 1997 eingeführt und gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ohne gültige Vignette droht eine Ersatzmaut von 120 Euro.
Vignetten sind erhältlich: online auf der ASFINAG-Website (digitale Vignette), an Tankstellen in Österreich und an Grenzübergängen, bei ÖAMTC- und ARBÖ-Stellen, in Trafiken sowie an Grenzübergangsstellen. Die digitale Vignette ist die bequemste Option.
Die Jahresvignette 2025 ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Jänner 2026 gültig — insgesamt 14 Monate. Sie können die Jahresvignette 2025 bereits ab Dezember 2024 nutzen.
Nein. Die physische Klebevignette ist einmalig verwendbar und kann nicht abgelöst werden. Die digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden. Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie eine neue Vignette kaufen.
Sie werden zur Zahlung einer Ersatzmaut von 120 Euro aufgefordert. Zahlen Sie die Ersatzmaut nicht, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 Euro. Bei ausländischen Fahrzeugen kann die Strafe auch im Heimatland vollstreckt werden.
Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Für andere Länder (z.B. Schweiz, Slowenien, Tschechien) benötigen Sie die jeweilige nationale Vignette oder Maut.
Nein. Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Die Vignette des Zugfahrzeugs gilt auch für den gezogenen Anhänger.
Die digitale Vignette wird online auf der ASFINAG-Website oder über autorisierte Verkaufsstellen erworben. Sie wird im Zulassungssystem hinterlegt und ist an das Kennzeichen gebunden. Kontrollorgane scannen das Kennzeichen automatisch. Eine physische Klebefolie ist nicht notwendig.
Die Vignette berechtigt zur Nutzung des gesamten Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Auf einigen Strecken (z.B. Arlbergtunnel, Brennerautobahn) gilt zusätzlich eine Streckenmaut, die an Mautstellen bezahlt wird. Die Streckenmaut ersetzt die Vignette nicht und umgekehrt.
Nein. Einmal gekaufte Vignetten können weder zurückgegeben noch erstattet werden. Prüfen Sie daher vor dem Kauf sorgfältig, welchen Typ Sie benötigen.
Digitale Vignetten können Sie über das ASFINAG-Portal mit Ihrem Kennzeichen abfragen. Physische Vignetten tragen das Gültigkeitsjahr und die Jahresfarbe aufgedruckt. Die Farbe wechselt jährlich, um abgelaufene Vignetten leicht erkennbar zu machen.
Eine falsch angebrachte Vignette gilt als nicht ordnungsgemäß und kann zur Ersatzmaut führen. Leider kann die Vignette nach dem Anbringen nicht mehr korrekt umplatziert werden. Kaufen Sie in diesem Fall eine neue Vignette und bringen Sie diese korrekt an.
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